„Dreispitz III – Erweiterung West“

Gemäß § 47 des Baugesetzbuches (BauGB) und unter Bezugnahme auf die gemäß § 46 Abs. 1 BauGB von der Gemeindevertretung der Gemeinde Biebertal am 30.11.2021 beschlossene Anordnung des Umlegungsverfahrens im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Auf der Dreispitz III – Erweiterung West“ wurde am 28.02.2022 vom Gemeindevorstand der Gemeinde Biebertal (Umlegungsstelle) folgendes beschlossen:
Für die unten einzeln aufgeführten Flurstücke wird gemäß § 47 BauGB die Umlegung eingeleitet.
Das Umlegungsverfahren erhält die Bezeichnung „Dreispitz III – Erweiterung West“.
Betroffen in der Gemarkung Fellingshausen sind die Flurstücke 5 (tlw.), 6 (tlw.), 17/1, 132 (tlw.), 133; 38, 39, 40, 41, 75 (tlw.), 76/2 (tlw.), wie es die oben stehende Karte zeigt.

Mit der Vorbereitung der im Umlegungsverfahren „Dreispitz III – Erweiterung West“ zu treffenden Entscheidungen sind auch die erforderlichen vermessungs- und katastertechnischen Aufgaben für die Durchführung der Umlegung verbunden.

Den exakten Wortlaut des Beschlusses über die Einleitung des Umlegungsverfahrens und deren Bekanntmachung, Hinweise und Aufforderungen, Anmeldung von Rechten usw. finden Sie in den Biebertaler Nachrichten Nr. 10 vom 11. 03. 2022 und über die Gemeindeverwaltung.

Quelle: Biebertaler Nachrichten Nr. 10 vom 11. 03. 2022

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